AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Gehring Finance GmbH, Am Blumenstrich 32, 69151 Neckargemünd (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungsleistungen und Coachings in dem Bereich Unternehmensfinanzen & Controlling (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
3.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere die Teilnahme an Coachings, Beratungen und Seminaren, an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden und insbesondere auch Videos, Audioaufnahmen und/oder Online-Trainingskurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.2. Der ANBIETER erbringt keinerlei steuerliche und/oder rechtliche Beratung. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird der ANBIETER den KUNDEN darauf hinweisen, wobei der ANBIETER hierzu nicht verpflichtet ist.
3.3. Es erfolgt keine Überwachung der Liquidität und/oder Zahlungsfähigkeit des KUNDEN. Insoweit hat der KUNDE stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters zu handeln. Der ANBIETER schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Es werden durch den ANBIETER keine Finanzdienstleistungen für den KUNDEN erbracht und/oder vermittelt. Der ANBIETER ist insoweit auch nicht als freier Finanzberater für den KUNDEN tätig.
3.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
3.5. Von dem KUNDEN gelieferte Daten werden seitens dem ANBIETER nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
3.6. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
3.7. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.8. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Coaching-, Leistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.9. Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, oder dergleichen), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
3.10. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3.11. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
3.11.1. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
3.11.2. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
3.11.3. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung gem. Angebot. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gem. beigefügter Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an. Die weiteren Raten fallen - sofern nicht abweichend vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend vereinbart - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Der KUNDE ist, soweit nicht abweichend vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
4.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oderunbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
6.3. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.
6.4. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, oder dergleichen) durchzuführen.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) festgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Vertragsschluss, spätestens einen Monat danach. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse möglich.
8.2. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss, eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
8.3. Die Information über den Lastschrifteinzug kann dem KUNDEN bis einen Tag vor Einzug übermittelt werden.
8.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
8.5. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich mit der Kommunikation per E-Mail ausdrücklich einverstanden.
9. Haftung
9.1. Der KUNDE hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem ANBIETER zu gewährleisten. Der ANBIETER behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Unternehmen und Dienstleistungen des ANBIETERS, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
9.2. Schadenersatzansprüche gegen den ANBIETER und deren gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §9 eingeschränkt.
9.3. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10. Gruppencalls, Videoschulungen, Online-Coaching
10.1. Der ANBIETER erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Gruppencalls“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der KUNDE ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
10.2. Der KUNDE hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/KUNDEN und Mitarbeitern umzugehen.
10.3. Der KUNDE erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Videoschulungen persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Der ANBIETER ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des KUNDEN beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
10.4. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1,2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist der ANBIETER berechtigt, den Zugang des KUNDEN zu den Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den KUNDEN von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des KUNDEN gegenüber dem ANBIETER bleiben in diesem Fall unberührt.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
11.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.3. Diese Regelung gilt nicht für Informationen, die der KUNDE im Rahmen von Gruppencalls selbst teilt oder deren Bekanntgabe durch den ANBIETER in Gruppencalls mündlich zustimmt wird.
12. Abnahme
12.1. Soweit die Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
12.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
12.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich nach Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen in Textform erklärt.
13. Urheberrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von dem ANBIETER erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.
13.3. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
13.4. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt - im Rahmen des Vertragsverhältnisses und den damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen - ausgewertet werden dürfen.
13.5. Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der KUNDE dem ANBIETER die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den ANBIETER über.
13.6. Der KUNDE steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von dem ANBIETER gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgeahmt werden.
13.7. Für den Fall, dass Nutzungsrechte an dem ANBIETER eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des KUNDEN mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung o.ä. ist nicht gestattet.
14. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Heidelberg.
16.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
16.4. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen und seine Zustimmung einholen.
16.5. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Stand: 30.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Gehring Finance GmbH, Am Blumenstrich 32, 69151 Neckargemünd (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungsleistungen und Coachings in dem Bereich Unternehmensfinanzen & Controlling (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
3.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere die Teilnahme an Coachings, Beratungen und Seminaren, an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden und insbesondere auch Videos, Audioaufnahmen und/oder Online-Trainingskurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.2. Der ANBIETER erbringt keinerlei steuerliche und/oder rechtliche Beratung. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird der ANBIETER den KUNDEN darauf hinweisen, wobei der ANBIETER hierzu nicht verpflichtet ist.
3.3. Es erfolgt keine Überwachung der Liquidität und/oder Zahlungsfähigkeit des KUNDEN. Insoweit hat der KUNDE stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters zu handeln. Der ANBIETER schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Es werden durch den ANBIETER keine Finanzdienstleistungen für den KUNDEN erbracht und/oder vermittelt. Der ANBIETER ist insoweit auch nicht als freier Finanzberater für den KUNDEN tätig.
3.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
3.5. Von dem KUNDEN gelieferte Daten werden seitens dem ANBIETER nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
3.6. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
3.7. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.8. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Coaching-, Leistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.9. Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, oder dergleichen), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
3.10. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3.11. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
3.11.1. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
3.11.2. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
3.11.3. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung gem. Angebot. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gem. beigefügter Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an. Die weiteren Raten fallen - sofern nicht abweichend vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend vereinbart - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Der KUNDE ist, soweit nicht abweichend vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
4.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oderunbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
6.3. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.
6.4. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, oder dergleichen) durchzuführen.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) festgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Vertragsschluss, spätestens einen Monat danach. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse möglich.
8.2. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss, eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
8.3. Die Information über den Lastschrifteinzug kann dem KUNDEN bis einen Tag vor Einzug übermittelt werden.
8.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
8.5. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich mit der Kommunikation per E-Mail ausdrücklich einverstanden.
9. Haftung
9.1. Der KUNDE hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem ANBIETER zu gewährleisten. Der ANBIETER behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Unternehmen und Dienstleistungen des ANBIETERS, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
9.2. Schadenersatzansprüche gegen den ANBIETER und deren gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §9 eingeschränkt.
9.3. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10. Gruppencalls, Videoschulungen, Online-Coaching
10.1. Der ANBIETER erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Gruppencalls“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der KUNDE ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
10.2. Der KUNDE hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/KUNDEN und Mitarbeitern umzugehen.
10.3. Der KUNDE erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Videoschulungen persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Der ANBIETER ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des KUNDEN beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
10.4. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1,2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist der ANBIETER berechtigt, den Zugang des KUNDEN zu den Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den KUNDEN von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des KUNDEN gegenüber dem ANBIETER bleiben in diesem Fall unberührt.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
11.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.3. Diese Regelung gilt nicht für Informationen, die der KUNDE im Rahmen von Gruppencalls selbst teilt oder deren Bekanntgabe durch den ANBIETER in Gruppencalls mündlich zustimmt wird.
12. Abnahme
12.1. Soweit die Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
12.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
12.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich nach Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen in Textform erklärt.
13. Urheberrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von dem ANBIETER erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.
13.3. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
13.4. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt - im Rahmen des Vertragsverhältnisses und den damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen - ausgewertet werden dürfen.
13.5. Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der KUNDE dem ANBIETER die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den ANBIETER über.
13.6. Der KUNDE steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von dem ANBIETER gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgeahmt werden.
13.7. Für den Fall, dass Nutzungsrechte an dem ANBIETER eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des KUNDEN mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung o.ä. ist nicht gestattet.
14. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Heidelberg.
16.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
16.4. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen und seine Zustimmung einholen.
16.5. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Stand: 30.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Gehring Finance GmbH, Am Blumenstrich 32, 69151 Neckargemünd (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungsleistungen und Coachings in dem Bereich Unternehmensfinanzen & Controlling (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
3.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere die Teilnahme an Coachings, Beratungen und Seminaren, an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden und insbesondere auch Videos, Audioaufnahmen und/oder Online-Trainingskurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.2. Der ANBIETER erbringt keinerlei steuerliche und/oder rechtliche Beratung. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird der ANBIETER den KUNDEN darauf hinweisen, wobei der ANBIETER hierzu nicht verpflichtet ist.
3.3. Es erfolgt keine Überwachung der Liquidität und/oder Zahlungsfähigkeit des KUNDEN. Insoweit hat der KUNDE stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters zu handeln. Der ANBIETER schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Es werden durch den ANBIETER keine Finanzdienstleistungen für den KUNDEN erbracht und/oder vermittelt. Der ANBIETER ist insoweit auch nicht als freier Finanzberater für den KUNDEN tätig.
3.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
3.5. Von dem KUNDEN gelieferte Daten werden seitens dem ANBIETER nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
3.6. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
3.7. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.8. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Coaching-, Leistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.9. Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, oder dergleichen), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
3.10. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3.11. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
3.11.1. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
3.11.2. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
3.11.3. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung gem. Angebot. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gem. beigefügter Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an. Die weiteren Raten fallen - sofern nicht abweichend vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend vereinbart - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Der KUNDE ist, soweit nicht abweichend vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
4.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oderunbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
6.3. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.
6.4. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, oder dergleichen) durchzuführen.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) festgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Vertragsschluss, spätestens einen Monat danach. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse möglich.
8.2. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss, eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
8.3. Die Information über den Lastschrifteinzug kann dem KUNDEN bis einen Tag vor Einzug übermittelt werden.
8.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
8.5. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich mit der Kommunikation per E-Mail ausdrücklich einverstanden.
9. Haftung
9.1. Der KUNDE hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem ANBIETER zu gewährleisten. Der ANBIETER behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Unternehmen und Dienstleistungen des ANBIETERS, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
9.2. Schadenersatzansprüche gegen den ANBIETER und deren gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §9 eingeschränkt.
9.3. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10. Gruppencalls, Videoschulungen, Online-Coaching
10.1. Der ANBIETER erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Gruppencalls“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der KUNDE ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
10.2. Der KUNDE hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/KUNDEN und Mitarbeitern umzugehen.
10.3. Der KUNDE erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Videoschulungen persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Der ANBIETER ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des KUNDEN beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
10.4. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1,2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist der ANBIETER berechtigt, den Zugang des KUNDEN zu den Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den KUNDEN von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des KUNDEN gegenüber dem ANBIETER bleiben in diesem Fall unberührt.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
11.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.3. Diese Regelung gilt nicht für Informationen, die der KUNDE im Rahmen von Gruppencalls selbst teilt oder deren Bekanntgabe durch den ANBIETER in Gruppencalls mündlich zustimmt wird.
12. Abnahme
12.1. Soweit die Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
12.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
12.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich nach Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen in Textform erklärt.
13. Urheberrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von dem ANBIETER erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.
13.3. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
13.4. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt - im Rahmen des Vertragsverhältnisses und den damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen - ausgewertet werden dürfen.
13.5. Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der KUNDE dem ANBIETER die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den ANBIETER über.
13.6. Der KUNDE steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von dem ANBIETER gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgeahmt werden.
13.7. Für den Fall, dass Nutzungsrechte an dem ANBIETER eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des KUNDEN mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung o.ä. ist nicht gestattet.
14. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Heidelberg.
16.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
16.4. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen und seine Zustimmung einholen.
16.5. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Stand: 30.01.2025




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